Smart Meter nehmen im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine wichtige Rolle zur Steigerung der Energieeffizienz ein und helfen, das Stromnetz für zukünftige Anforderungen zu optimieren. Bis 2027 sollen schweizweit 80% der bestehenden Stromzähler ersetzt werden.
Im Mai 2017 hat die Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes der Energiestrategie 2050 zugestimmt. Als eine der Folgen daraus wurden alle Energieversorgungsunternehmen inkl. der ESAG gesetzlich dazu verpflichtet, bis 2027 gesamthaft 80% der bestehenden Stromzähler mit sogenannten Smart-Meter (intelligente Zähler) zu ersetzen.
Smart Meter nehmen im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine wichtige Rolle zur Steigerung der Energieeffizienz ein. Sie ermöglichen z.B. die kontinuierliche digitale Auslesung und Zurverfügungstellung Ihrer Lastgänge (zeitlicher Verlauf der bezogenen Stromleistung). Damit können wir das Stromnetz für zukünftige Anforderungen wie die Zunahme von Photovoltaikanlagen und Elektroladestationen optimieren.
Die gewonnenen Daten werden aber auch Ihnen in Zukunft einen detaillierten Einblick in Ihren Strombezug bieten, wodurch Sie gezielt eigene Massnahmen zum Energiesparen ableiten werden können. Sobald wir Ihnen die Daten in entsprechender Form zur Verfügung stellen können, werden wir Sie informieren.
Erfahren Sie mehr zum Thema Smart Metering im Beitrag «Kleine Helfer für grosse Veränderungen».
Smart Meter ist die Bezeichnung für einen intelligenten Stromzähler. Der intelligente Stromzähler kann Verbrauch und Produktion von Strom messen und ermöglicht über eine integrierte Kommunikationstechnologie die Fernauslesung der Daten.
Smart Meter zeichnen alle 15 Minuten einen Messwert auf und übermitteln die Daten am Folgetag an den Netzbetreiber. Im Versorgungsgebiet der ESAG an die ESAG selber.
Optisch sieht ein Smart Meter den konventionellen Stromzählern sehr ähnlich. Auffälliger Unterschied ist das kleine Display, über welches die Daten direkt am Gerät eingesehen werden können.
Für den Zählerwechsel muss der Immobilienbesitzer der ESAG den freien Zugang zum Zähler gewährleisten. Die ESAG kontaktiert sie vor dem Zählerersatz für eine Terminvereinbarung. Die Planung für den Zählerersatz erfolgt nach bestimmten Kriterien. Eine vorzeitige Installation ist nicht möglich.
Die verbauten resp. zu verbauenden Stromzähler beim Kunden gehören zur Messinfrastruktur. Sie sind und bleiben im Eigentum der ESAG.
Die verbauten resp. zu verbauenden Stromzähler und die Messeinrichtungen beim Kunden sind und bleiben im Eigentum der ESAG. Kunden können deshalb bei der ESAG keine Smart Meter erwerben und selber verbauen.
Der Smart Meter wird am gleichen Ort wie der bestehende Zähler installiert.
Die ESAG beurteilt jede Situation individuell vor Ort. In der Regel sind für den Zählerersatz aber keine grösseren baulichen Veränderungen notwendig (für den Zählerwechsel notwendige Asbestsanierungen durch den Kunden ausgenommen).
Falls für die Datenübermittlung Glasfaser zum Einsatz kommt, muss die ESAG vom Glasfaserhausanschluss auf ihre eigenen Kosten eine Verbindung zum Smart Meter ziehen.
Ja. Die ESAG ist Eigentümerin der Messinfrastruktur vor Ort und hat den gesetzlichen Auftrag, die Stromzähler durch Smart Meter zu ersetzen. Dafür ist der Zugang ins Haus und zum Zähler notwendig. Die ESAG unterbreitet individuelle Terminvorschläge für den Zählerersatz.
Für den Zählerwechsel muss der Immobilienbesitzer der ESAG den freien Zugang zum Zähler gewährleisten. Die Stromversorgung wird bei jedem Zählerstromkreis während dem Zählerwechsel (ca. 15 Minuten) unterbrochen. Backofenuhr und Radiowecker müssen in der Folge ggf. neu eingestellt werden.
Die Stromversorgung wird bei jedem Zählerstromkreis während dem Zählerwechsel (ca. 15 Minuten) unterbrochen. Backofenuhr und Radiowecker müssen in der Folge ggf. neu eingestellt werden.
Computer, Modem, WLAN-Router usw. sollten vor dem Zählerwechsel ausgeschaltet werden. Elektrogeräte wie Backofen, Waschmaschine und Wäschetrockner müssen vor dem Stromunterbruch unbedingt abgestellt werden. Eine Trennung vom Stromnetz ist jedoch nicht notwendig. Unsere Mitarbeitenden werden die betroffenen Parteien zum gegebenen Zeitpunkt vor Ort individuell auf den bevorstehenden Unterbruch aufmerksam machen.
Für Schäden übernimmt die ESAG keine Haftung.
Alle Immobilienbesitzer resp. falls vorhanden deren Verwaltungen (Privat- und Geschäftskunden) werden mehrere Wochen vor dem Zählerwechsel schriftlich über die Absichten der ESAG informiert. Im Anschluss unterbreitet die ESAG einen Terminvorschlag für den Zählerwechsel.
Anwohner von Mehrfamilienhäusern erhalten wenige Tage vor dem Zählerersatz eine allgemeine Information zum Zählerwechsel-Termin und zum kurzzeitigen, ca. 15-minütigen Stromunterbruch.
Nach Abschluss der Arbeiten erhalten alle Kunden von der ESAG ein Schreiben mit weiteren Informationen.
Durch die Annahme der Energiestrategie 2050 am 21. Mai 2017 durch das Schweizer Stimmvolk wurde die Stromversorgungsverordnung (StromVV) korrigiert. Die korrigierte StromVV schreibt vor, dass bis 2027 mindestens 80 Prozent der konventionellen Stromzähler in der Schweiz durch intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter, ersetzt werden müssen.
Smart Meter nehmen im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine wichtige Rolle zur Steigerung der Energieeffizienz ein. Sie ermöglichen z.B. die kontinuierliche digitale Auslesung und Zurverfügungstellung der Lastgänge (zeitlicher Verlauf der bezogenen Stromleistung). Die gewonnenen Daten bieten Kunden in Zukunft einen detaillierten Einblick in den Strombezug, wodurch Kunden gezielt eigene Massnahmen zum Energiesparen ableiten können.
Smart Meter schaffen ebenfalls die Grundlage für ein intelligentes Stromnetz, das sogenannte Smart Grid, mit dem sich die Netzlast genauer steuern lässt.
Ohne Einwilligung der Endverbraucher*innen darf die ESAG deren Anlagen, ausser in Notsituationen, nicht mit Smart Meter ansteuern. Im Gegensatz zu konventionellen Stromzählern, wo eine Steuerung von Anlagen auch ohne Einwilligung möglich und heute auch gebräuchlich ist (z.B. bei Wärmepumpen). Wo wir dies unter Einsatz von Smart Meter als sinnvoll erachten, werden wir frühzeitig auf die Endverbraucher*innen zugehen, um eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Dabei geht es uns nicht darum, nach Belieben Anlagen zu steuern, sondern darum, Anlagen dann laufen zu lassen, wann es sinnvoll ist. Damit wollen wir ein sicheres und stabiles Stromnetz gewährleisten.
Das Gesetz schreibt den Einsatz eines intelligenten Messsystems mit Smart Meter für die Messung des Stroms vor. Die ESAG prüft aber auch die wirtschaftlich sinnvolle Anbindung der Wasserzähler.
Mit der Annahme der Energiestrategie 2050 am 21. Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk dem Ersatz konventioneller Stromzähler in der Schweiz bis Ende 2027 durch intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter, zugestimmt.
Den Termin für den Rollout im Versorgungsgebiet der ESAG hat die ESAG selber festgelegt
Der Ersatz konventioneller Stromzähler durch ein Intelligentes Messsystem (mit Smart Meter) ist gesetzlich vorgeschrieben (Stromversorgungsverordnung (StromVV)). Die ESAG ist auf jeden Fall bestrebt, das Gespräch mit Kunden zu suchen, die sich einem Einbau verweigern, um eine gütliche Lösung zu finden.
Verweigert ein Endverbraucher*innen jedoch den Einbau kategorisch, gibt es folgende Möglichkeiten:
Je nach Gegebenheiten vor Ort entscheidet die ESAG, welche Kommunikationstechnologie (Glasfaser oder Mobilfunknetz) zur Übermittlung der Daten eingesetzt wird. Wo immer möglich wird Glasfaser verwendet. Grundsätzlich ist dafür das Vorhandensein einer Glasfaserleitung notwendig. Zudem muss der Anschluss an die Glasfaserleitung im Ermessen der ESAG ökonomisch vertretbar sein.
Nein, die ESAG nutzt für die Datenübermittlung via Glasfaser eine eigene Faser. Die Bandbreite der Kunden wird durch die Fernauslesung nicht beeinträchtigt.
Mit dem Abstand zum Sender nehmen die Feldstärken schnell ab. Weder Messgeräte noch Gateways sind üblicherweise in Räumen installiert, die für den längeren Aufenthalt von Personen bestimmt sind. Zudem kommunizieren Smart Meter untereinander oder mit dem Gateway nicht kontinuierlich, sondern in Intervallen mit Pausen. Funkverbindungen werden deshalb in der Regel nur kurzzeitig genutzt.
Geräte, die die Daten per Mobilfunk übertragen, nutzen dazu ein Übertragungsmodul, das in einem der dafür reservierten Mobilfunkbänder senden kann.
Ja, der Stromverbrauch kann direkt auf dem Smart Meter vor Ort abgelesen werden. Im Anschluss an einen Zählerwechsel erhalten die Kunden jeweils Informationen dazu.
Die Daten werden den Kunden in naher Zukunft ebenfalls im passwortgeschützten ESAG Kundencenter auf esag-lyss.ch zur Verfügung gestellt.
Nein. Die ESAG verwendet die erhobenen Daten lediglich zur Verrechnung der Energie- und Netznutzung.
Überwacht in diesem Sinne wird lediglich der Netzzustand. Smart Meter schaffen nämlich die Voraussetzung für ein intelligentes Stromnetz, das sogenannte Smart Grid, mit dem sich die Netzlast genauer steuern lässt. Dadurch wird das Stromnetz sicherer und effizienter.
Der Zähler misst und speichert alle 15 Minuten die Daten des Verbrauchs und/oder der Produktion (z.B. Photovoltaik anlagen) von Strom.
Das Gesetz schreibt vor, dass Endverbraucher*innen, Erzeuger*innen oder Speicherbetreiber*innen ihre Lastgangwerte von fünfzehn Minuten, die während der jeweils letzten fünf Jahre seit der Installation des Smart Meters erfasst worden sind, in verständlich dargestellter Form abrufen und in einem international üblichen Datenformat herunterladen können müssen. Die ESAG ermöglicht dies in naher Zukunft über das passwortgeschützte ESAG-Kundencenter auf esag-lyss.ch.
Datenschutz: Die ESAG übermittelt nur die im gesetzlichen Rahmen erlaubten Daten. Diese Daten dienen dem sicheren Betrieb des Stromnetzes sowie der Verrechnung und der Kundeninformation. Folgende Daten werden in 15-Minuten-Intervallen gespeichert und übermittelt:
Datensicherheit: Die Übermittlung der Daten an die ESAG erfolgt verschlüsselt auf einem separaten Netz für Smart Meter. Je nach topografischen Gegebenheiten, Infrastruktur sowie Netzqualität erfolgt die Übertragung über Glasfaser oder Mobilfunk.
Kunden können ihren Stromverbrauch direkt auf dem Smart Meter vor Ort ablesen.
Die Daten werden den Kunden in naher Zukunft ebenfalls im passwortgeschützten ESAG Kundencenter auf esag-lyss.ch zur Verfügung gestellt.
Der Netzbetreiber (ESAG), der Stromlieferant sowie ggf. die regulierende Behörde (erst auf Verlangen)
Smart Meter nehmen im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine wichtige Rolle zur Steigerung der Energieeffizienz ein. Sie ermöglichen z.B. die Zurverfügungstellung der Lastgänge (zeitlicher Verlauf der bezogenen Stromleistung). Endverbraucher*innen, Erzeuger*innen oder Speicherbetreiber*innen können ihre Lastgangwerte von fünfzehn Minuten, die während der jeweils letzten fünf Jahre seit der Installation des Smart Meters erfasst worden sind, in verständlich dargestellter Form abrufen und in einem international üblichen Datenformat herunterladen.
Die gewonnenen Daten bieten Kunden in Zukunft einen detaillierten Einblick in den Strombezug, wodurch Kunden gezielt eigene Massnahmen zum Energiesparen ableiten können.
Die Fernauslesung erlaubt es der ESAG, dass sie für die Auslesung der Daten das Gebäude nicht mehr betreten muss. Dies zum Vorteil der Kunden.
Weiter kann der Kundendienst Anfragen zum Verbrauch oder zur Rechnung Dank aktueller Messdaten schneller und kompetenter beantworten.
Aktuell hat die ESAG keine konkreten Pläne, ihre Stromtarife anzupassen oder neue Tarife (z.B. für Elektromobilität) einzuführen. Wie bisher gibt es bei der Netznutzung die Möglichkeit, einen Einheits- oder einen Doppeltarif zu nutzen. Der Standardtarif in der Netznutzung ist der «Einheitstarif». Kunden mit einem erhöhten Stromverbrauch in der Nacht zwischen 21 und 7 Uhr profitieren vom Wahlprodukt «Doppeltarif».
Die Kosten für die Smart Meter und den Zählerwechsel gehören zu den Netzkosten. Dem Kunden entstehen durch den Zählerersatz und für die Nutzung des ESAG-Kundencenters grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten.
Gegebenenfalls können dem Kunden Kosten für eine für den Zählerersatz zwingend notwendige Asbestsanierung entstehen.
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