smart Meter
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Datenschutzinformationen

Smart Metering

Smart Meter nehmen im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine wichtige Rolle zur Steigerung der Energieeffizienz ein und helfen, das Stromnetz für zukünftige Anforderungen zu optimieren. Bis 2027 sollen schweizweit 80% der bestehenden Stromzähler ersetzt werden.

Im Mai 2017 hat die Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes der Energiestrategie 2050 zugestimmt. Als eine der Folgen daraus wurden alle Energieversorgungsunternehmen (EVU) inkl. der ESAG gesetzlich dazu verpflichtet, bis 2027 gesamthaft 80% der bestehenden Stromzähler mit sogenannten Smart Meter (intelligente Zähler) zu ersetzen.

Smart Meter nehmen im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine wichtige Rolle zur Steigerung der Energieeffizienz ein. Sie ermöglichen z.B. die kontinuierliche digitale Auslesung und Zurverfügungstellung Ihrer Lastgänge (zeitlicher Verlauf der bezogenen Stromleistung). Damit können wir das Stromnetz für zukünftige Anforderungen wie die Zunahme von Photovoltaikanlagen und Elektroladestationen optimieren.

Die gewonnenen Daten werden aber auch Ihnen in Zukunft einen detaillierten Einblick in Ihren Strombezug bieten, wodurch Sie gezielt eigene Massnahmen zum Energiesparen ableiten werden können. Sobald wir Ihnen die Daten in entsprechender Form zur Verfügung stellen können, werden wir Sie informieren.

Ausbauplanung bei der ESAG (Smart Meter-Rollout)

Ausbauplanung von Smart Meter bei der ESAG
Screenshot MyMaps-Karte Smart Meter-Rollout
 
 

Vertiefte Informationen zu Smart Meter und deren Nutzen

Erfahren Sie mehr zum Thema Smart Metering in unseren Beiträgen:

 
 

Fragen und Antworten

Grundlegendes

Was ist ein intelligentes Messsystem (IMS)?

Ein intelligentes Messsystem (IMS) im Kontext von Smart Metering bezieht sich auf ein System zur Messung und Erfassung von Energieverbrauch und -erzeugung in Echtzeit. Es ermöglicht eine präzise und genaue Überwachung des Stromverbrauchs von Haushalten oder Unternehmen und bietet dem Stromversorger detaillierte Informationen über den Energiebedarf.

Was ist ein Smart Meter?

Smart Meter ist die Bezeichnung für einen intelligenten Stromzähler. Der intelligente Stromzähler kann Verbrauch und Produktion von Strom messen und ermöglicht über eine integrierte Kommunikationstechnologie die Fernauslesung der Daten.

Smart Meter zeichnen alle 15 Minuten einen Messwert auf und übermitteln die Daten am Folgetag an den Netzbetreiber. Im Versorgungsgebiet der ESAG an die ESAG selber.

Optisch sieht ein Smart Meter den konventionellen Stromzählern sehr ähnlich. Auffälliger Unterschied ist das kleine Display, über welches die Daten direkt am Gerät eingesehen werden können.

Was müssen Kunden tun, um einen Smart Meter zu erhalten?

Für den Zählerwechsel muss der Immobilienbesitzer der ESAG den freien Zugang zum Zähler gewährleisten. Die ESAG kontaktiert sie vor dem Zählerersatz für eine Terminvereinbarung. Die Planung für den Zählerersatz erfolgt nach bestimmten Kriterien. Eine vorzeitige Installation ist nicht möglich.

Wem gehört der Stromzähler?

Die verbauten resp. zu verbauenden Stromzähler beim Kunden gehören zur Messinfrastruktur. Sie sind und bleiben im Eigentum der ESAG.

Kann bei der ESAG ein Smart Meter gekauft werden?

Die verbauten resp. zu verbauenden Stromzähler und die Messeinrichtungen beim Kunden sind und bleiben im Eigentum der ESAG. Kunden können deshalb bei der ESAG keine Smart Meter erwerben und selber verbauen.

Wo im Gebäude wird der Smart Meter installiert?

Der Smart Meter wird am gleichen Ort wie der bestehende Zähler installiert.

Bedingt der Zählerwechsel bauliche Veränderungen in der Liegenschaft?

Die ESAG beurteilt jede Situation individuell vor Ort. In der Regel sind für den Zählerersatz aber keine grösseren baulichen Veränderungen notwendig (für den Zählerwechsel notwendige Asbestsanierungen durch den Kunden ausgenommen – Antworten auf Fragen zu Asbest s. Abschnitt «Asbest» (Quelle BAG)).

Falls für die Datenübermittlung Glasfaser zum Einsatz kommt, muss die ESAG vom Glasfaserhausanschluss auf ihre eigenen Kosten eine Verbindung zum Smart Meter ziehen.

Müssen die Kunden die ESAG ins Haus lassen?

Ja. Die ESAG ist Eigentümerin der Messinfrastruktur vor Ort und hat den gesetzlichen Auftrag, die Stromzähler durch Smart Meter zu ersetzen. Dafür ist der Zugang ins Haus und zum Zähler notwendig. Die ESAG unterbreitet individuelle Terminvorschläge für den Zählerersatz.

Wie ist der Ablauf des Zählerwechsels für die Kunden?

Für den Zählerwechsel muss der Immobilienbesitzer der ESAG den freien Zugang zum Zähler gewährleisten. Die Stromversorgung wird bei jedem Zählerstromkreis während dem Zählerwechsel (ca. 15 Minuten) unterbrochen. Backofenuhr und Radiowecker müssen in der Folge ggf. neu eingestellt werden.

Müssen elektronische Geräte vor dem Zählerwechsel vom Netz getrennt werden?

Die Stromversorgung wird bei jedem Zählerstromkreis während dem Zählerwechsel (ca. 15 Minuten) unterbrochen. Backofenuhr und Radiowecker müssen in der Folge ggf. neu eingestellt werden.

Computer, Modem, WLAN-Router usw. sollten vor dem Zählerwechsel ausgeschaltet werden. Elektrogeräte wie Backofen, Waschmaschine und Wäschetrockner müssen vor dem Stromunterbruch unbedingt abgestellt werden. Eine Trennung vom Stromnetz ist jedoch nicht notwendig. Unsere Mitarbeitenden werden die betroffenen Parteien zum gegebenen Zeitpunkt vor Ort individuell auf den bevorstehenden Unterbruch aufmerksam machen.
Für Schäden übernimmt die ESAG keine Haftung.

Wie werden die Kunden informiert?

Alle Immobilienbesitzer resp. falls vorhanden deren Verwaltungen (Privat- und Geschäftskunden) werden mehrere Wochen vor dem Zählerwechsel schriftlich über die Absichten der ESAG informiert. Im Anschluss unterbreitet die ESAG einen Terminvorschlag für den Zählerwechsel.

Anwohner von Mehrfamilienhäusern erhalten wenige Tage vor dem Zählerersatz eine allgemeine Information zum Zählerwechsel-Termin und zum kurzzeitigen, ca. 15-minütigen Stromunterbruch.

Nach Abschluss der Arbeiten erhalten alle Kunden von der ESAG ein Schreiben mit weiteren Informationen.

Gesetzliches

Wieso wechselt die ESAG die Stromzähler aus?

Durch die Annahme der Energiestrategie 2050 am 21. Mai 2017 durch das Schweizer Stimmvolk wurde die Stromversorgungsverordnung (StromVV) korrigiert. Die korrigierte StromVV schreibt vor, dass bis 2027 mindestens 80 Prozent der konventionellen Stromzähler in der Schweiz durch intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter, ersetzt werden müssen.

Smart Meter nehmen im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine wichtige Rolle zur Steigerung der Energieeffizienz ein. Sie ermöglichen z.B. die kontinuierliche digitale Auslesung und Zurverfügungstellung der Lastgänge (zeitlicher Verlauf der bezogenen Stromleistung). Die gewonnenen Daten bieten Kunden in Zukunft einen detaillierten Einblick in den Strombezug, wodurch Kunden gezielt eigene Massnahmen zum Energiesparen ableiten können.

Smart Meter schaffen ebenfalls die Grundlage für ein intelligentes Stromnetz, das sogenannte Smart Grid, mit dem sich die Netzlast genauer steuern lässt.

Werden die Zähler für Wasser und Wärme ebenfalls ersetzt?

Das Gesetz schreibt den Einsatz eines intelligenten Messsystems mit Smart Meter für die Messung des Stroms vor. Die ESAG hat sich aus Effizienzgründen aber dazu entschieden, mit dem Stromzählerwechsel sofern möglich auch gleich den Wasserzähler an die digitale Auslesung anzubinden.

Wer traf die Entscheidung für den Rollout (Einführung) der Smart Meter?

Mit der Annahme der Energiestrategie 2050 am 21. Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk dem Ersatz konventioneller Stromzähler in der Schweiz bis Ende 2027 durch intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter, zugestimmt.

Den Termin für den Rollout im Versorgungsgebiet der ESAG hat die ESAG selber festgelegt

Kann man den Einbau von Smart Meter verweigern?

Der Ersatz konventioneller Stromzähler durch ein Intelligentes Messsystem (mit Smart Meter) ist gesetzlich vorgeschrieben (Stromversorgungsverordnung (StromVV)). Die ESAG ist auf jeden Fall bestrebt, das Gespräch mit den Kundinnen und Kunden zu suchen, die sich einem Einbau verweigern, um eine gütliche Lösung zu finden. 

Verweigern einzelne Kundinnen und Kunden jedoch den Einbau kategorisch, gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Die ESAG lässt den Einbau mittels Verfügung anordnen.
  2. Die mit der Verweigerung verbundenen Mehrkosten werden dem Endverbraucher*innen individuell in Rechnung gestellt.
  3. Ab dem durch die ESAG angestrebten Zeitpunkt des Zählerwechsels erfolgt vierteljährlich eine manuelle Zählerablesung. Dafür stellt die ESAG je Ablesung und Zählerstromkreis CHF 50.- in Rechnung.

Technologie

Wie erfolgt die Fernauslesung?

Je nach Gegebenheiten vor Ort entscheidet die ESAG, welche Kommunikationstechnologie (Glasfaser oder Mobilfunknetz) zur Übermittlung der Daten eingesetzt wird. Wo immer möglich wird Glasfaser verwendet. Grundsätzlich ist dafür das Vorhandensein einer Glasfaserleitung notwendig. Zudem muss der Anschluss an die Glasfaserleitung im Ermessen der ESAG ökonomisch vertretbar sein.

Nutzt die ESAG den Internetanschluss der Kunden?

Nein, die ESAG nutzt für die Datenübermittlung via Glasfaser eine eigene Faser. Die Bandbreite der Kunden wird durch die Fernauslesung nicht beeinträchtigt.

Verursacht die Datenübermittlung via Mobilfunknetz eine zusätzliche Strahlenbelastung im Haus?

Mit dem Abstand zum Sender nehmen die Feldstärken schnell ab. Weder Messgeräte noch Gateways sind üblicherweise in Räumen installiert, die für den längeren Aufenthalt von Personen bestimmt sind. Zudem kommunizieren Smart Meter untereinander oder mit dem Gateway nicht kontinuierlich, sondern in Intervallen mit Pausen. Funkverbindungen werden deshalb in der Regel nur kurzzeitig genutzt.

Geräte, die die Daten per Mobilfunk übertragen, nutzen dazu ein Übertragungsmodul, das in einem der dafür reservierten Mobilfunkbänder senden kann.

Können Kunden ihren Stromverbrauch direkt auf dem Smart Meter ablesen?

Ja, der Stromverbrauch kann direkt auf dem Smart Meter vor Ort abgelesen werden. Im Anschluss an einen Zählerwechsel erhalten die Kunden jeweils Informationen dazu.

Die Daten werden den Kunden in naher Zukunft ebenfalls im passwortgeschützten ESAG Kundencenter auf esag-lyss.ch zur Verfügung gestellt.

Daten

Werden die Kunden mit Smart Meter überwacht?

Nein. Die ESAG verwendet die erhobenen Daten lediglich zur Verrechnung der Energie- und Netznutzung.

Überwacht in diesem Sinne wird lediglich der Netzzustand. Smart Meter schaffen nämlich die Voraussetzung für ein intelligentes Stromnetz, das sogenannte Smart Grid, mit dem sich die Netzlast genauer steuern lässt. Dadurch wird das Stromnetz sicherer und effizienter.

Welche Daten erfasst ein Smart Meter?

Der Zähler misst und speichert alle 15 Minuten die Daten des Verbrauchs und/oder der Produktion (z.B. Photovoltaik anlagen) von Strom.

Welche Daten kann der Kunde einsehen?

Das Gesetz schreibt vor, dass Endverbraucher*innen, Erzeuger*innen oder Speicherbetreiber*innen ihre Lastgangwerte von fünfzehn Minuten, die während der jeweils letzten fünf Jahre seit der Installation des Smart Meters erfasst worden sind, in verständlich dargestellter Form abrufen und in einem international üblichen Datenformat herunterladen können müssen. Die ESAG ermöglicht dies in naher Zukunft über das passwortgeschützte ESAG-Kundencenter auf esag-lyss.ch.

Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?

Datenschutz: Die ESAG übermittelt nur die im gesetzlichen Rahmen erlaubten Daten. Diese Daten dienen dem sicheren Betrieb des Stromnetzes sowie der Verrechnung und der Kundeninformation. Folgende Daten werden in 15-Minuten-Intervallen gespeichert und übermittelt:

  • Stromverbrauch
  • Netzqualität
  • Werte, die auf eine Sabotage der Messeinrichtung hinweisen würden

Datensicherheit: Die Übermittlung der Daten an die ESAG erfolgt verschlüsselt auf einem separaten Netz für Smart Meter. Je nach topografischen Gegebenheiten, Infrastruktur sowie Netzqualität erfolgt die Übertragung über Glasfaser oder Mobilfunk.

Wie/wo kann der Kunde seine Daten einsehen?

Kunden können ihren Stromverbrauch direkt auf dem Smart Meter vor Ort ablesen.

Die Daten werden den Kunden in naher Zukunft ebenfalls im passwortgeschützten ESAG Kundencenter auf esag-lyss.ch zur Verfügung gestellt.

Wer ausser der Kunde kann seine Daten einsehen?

Der Netzbetreiber (ESAG), der Stromlieferant sowie ggf. die regulierende Behörde (erst auf Verlangen)

Kosten und Nutzen

Welchen Nutzen haben Kunden von Smart Meter?

Smart Meter nehmen im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine wichtige Rolle zur Steigerung der Energieeffizienz ein. Sie ermöglichen z.B. die Zurverfügungstellung der Lastgänge (zeitlicher Verlauf der bezogenen Stromleistung). Endverbraucher*innen, Erzeuger*innen oder Speicherbetreiber*innen können ihre Lastgangwerte von fünfzehn Minuten, die während der jeweils letzten fünf Jahre seit der Installation des Smart Meters erfasst worden sind, in verständlich dargestellter Form abrufen und in einem international üblichen Datenformat herunterladen.

Die gewonnenen Daten bieten Kunden in Zukunft einen detaillierten Einblick in den Strombezug, wodurch Kunden gezielt eigene Massnahmen zum Energiesparen ableiten können.

Die Fernauslesung erlaubt es der ESAG, dass sie für die Auslesung der Daten das Gebäude nicht mehr betreten muss. Durch die stichtagsgenaue Ablesung entfällt zudem die Akontorechnung für die Energieabrechnung und die Vergütung von PV-Rücklieferungen erfolgt quartalsweise. Dies zum Vorteil der Kunden.

Weiter kann der Kundendienst Anfragen zum Verbrauch oder zur Rechnung Dank aktueller Messdaten schneller und kompetenter beantworten.

Ändern wegen Smart Meter die Stromtarife?

Aktuell hat die ESAG keine konkreten Pläne, ihre Stromtarife anzupassen oder neue Tarife (z.B. für Elektromobilität) einzuführen. Wie bisher gibt es bei der Netznutzung die Möglichkeit, einen Einheits- oder einen Doppeltarif zu nutzen. Der Standardtarif in der Netznutzung ist der «Einheitstarif». Kunden mit einem erhöhten Stromverbrauch in der Nacht zwischen 21 und 7 Uhr profitieren vom Wahlprodukt «Doppeltarif». 

Produkte und Preise

Welche Kosten entstehen dem Kunden?

Die Kosten für die Smart Meter und den Zählerwechsel gehören zu den Netzkosten. Dem Kunden entstehen durch den Zählerersatz und für die Nutzung des ESAG-Kundencenters grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten.

Gegebenenfalls können dem Kunden Kosten für eine für den Zählerersatz zwingend notwendige Asbestsanierung entstehen. (Antworten auf Fragen zu Asbest s. Abschnitt «Asbest» (Quelle BAG))

Asbest

In meiner Liegenschaft wird ein Asbestvorkommen in der Elektroverteilanlage vermutet. Was ist zu tun?

Bei einem Asbestvorkommen könnten sich beim Ersatz des Stromzählers Asbestfasern freisetzen. Dies hätte eine Kontamination und ein im Umfeld der Elektroverteilanlage erhöhtes Gesundheitsrisiko zur Folge.

Aus Sicherheitsgründen kann die ESAG ihren gesetzlichen Auftrag zum Wechsel des Stromzählers so leider nicht ausführen. Nur eine Bauschadstoffanalyse durch eine spezialisierte Firma kann ein mögliches Asbestvorkommen ausschliessen.

Damit die ESAG ihre Arbeiten also ausführen kann, wird die Liegenschaftseigentümerin / der Liegenschaftseigentümer schriftlich von der ESAG gebeten, in den kommenden 12 Monaten den entsprechenden Nachweis zu erbringen oder die betroffenen Anlageteile in der gleichen Frist durch eine spezialisierte Elektroinstallationsfirma ersetzen zu lassen.

Achtung: Änderungen an Verteilanlagen sind meldepflichtig und müssen durch Ihren beauftragten Installateur an die ESAG gemeldet werden.

Trägt die ESAG die Kosten einer Bauschadstoffanalyse und/oder einer Asbestsanierung?

Nein, die ESAG übernimmt weder die Kosten einer Bauschadstoffanalyse noch die Kosten einer Asbestsanierung.

Ich will oder kann entweder keine Bauschadstoffanalyse oder keine Asbestsanierung in Auftrag geben. Was sind die Folgen für mich?

Wird der Nachweis nicht in der genannten Frist durch die Liegenschaftseigentümerin / den Liegenschaftseigentümer erbracht oder die Sanierung vollzogen, muss die ESAG für die künftige manuelle Zählerablesung je Ablesung und Zählerstromkreis CHF 50.- in Rechnung stellen. Ab dem durch die ESAG angestrebten Zeitpunkt des Zählerwechsels erfolgt die manuelle Ablesung vierteljährlich.

Asbest (Quelle BAG)

Quelle: BAG - Asbest

Was ist Asbest?

Asbest bezeichnet eine Gruppe mineralischer Fasern, die in bestimmten Gesteinen vorkommen. Er hat eine faserige Struktur, ist hitzebeständig bis 1000 ºC und resistent gegenüber vielen Chemikalien. Zudem besitzt Asbest eine hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit, hohe Elastizität und Zugfestigkeit und lässt sich gut in verschiedene Bindemittel einarbeiten.

Wo wurde Asbest verwendet?

Dank seiner einzigartigen Eigenschaften wurde Asbest in Industrie und Technik vielfältig eingesetzt. Insbesondere während des Booms in den 1960er- und 1970er-Jahren wurde der Stoff in verschiedenen Baumaterialien wie Faserzementplatten, Bodenbelägen und Rohrisolationen verarbeitet. Dabei wurden asbesthaltige Materialien in so grosser Zahl hergestellt und verwendet, dass in Häusern mit Baujahr vor 1990 generell mit Asbestprodukten zu rechnen ist.

Was tun bei Asbest-Verdacht?

Besteht der Verdacht, dass ein Material Asbest enthalten könnte, muss die Situation rasch geklärt werden. Bestätigt sich der Verdacht, muss beurteilt werden, ob und wie dringlich eine Sanierung vorzunehmen ist. Vor jeder Bearbeitung müssen Schutzmassnahmen getroffen werden, die dem Gesundheitsrisiko angepasst sind. Arbeiten, bei denen mit einer grossen Freisetzung von Asbestfasern zu rechnen ist, dürfen nur durch Suva-anerkannte Asbestsanierungsfirmen durchgeführt werden. Stösst man im Verlauf von Bauarbeiten unerwartet auf asbestverdächtige Materialien, müssen die betreffenden Arbeiten eingestellt und der Bauherr benachrichtigt werden.

Welche gesundheitlichen Auswirkungen hat Asbest?

Asbest ist dann gefährlich, wenn seine Fasern eingeatmet werden. Asbestfasern weisen eine kristalline Struktur auf und neigen dazu, sich der Länge nach in immer dünnere Fasern aufzuspalten. Sie werden vom Organismus kaum abgebaut oder ausgeschieden. Diese Eigenschaften führen zur Entstehung asbestbedingter Krankheiten wie z.B. „Asbest-Staublunge“. Die Latenzzeit solcher Erkrankungen, also die Zeit zwischen Asbestbelastung und Erkrankung, beträgt zwischen 15-45 Jahre. Zu den häufigen und sehr aggressiven Erkrankungen gehört das Mesotheliom, ein sich rasch verschlechternder bösartiger Tumor im Bereich des Brustfells oder seltener des Bauchfells

Wer ist gefährdet?

Das Risiko einer asbestbedingten Erkrankung hängt ab von der Gesamtmenge der eingeatmeten Asbestfasern. Gefährdet sind deshalb in erster Linie Personen, die wiederholt ohne Schutzmassnahmen asbesthaltige Materialien bearbeitet haben.

Wann wurde Asbest in der Schweiz verboten?

Am 1. März 1989 ist in der Schweiz ein weitgehendes Asbestverbot in Kraft getreten. Es umfasst sowohl die Verwendung des Stoffes als auch die Abgabe, die Einfuhr und die Ausfuhr asbesthaltiger Materialien. Mit diesem Verbot war die Verwendung der meisten asbesthaltigen Erzeugnisse und Gegenstände ab 1. März 1990 untersagt. Für bestimmte Anwendungen galten Übergangsfristen bis 1. Januar 1995. Bereits 1975/1976 wurde die Anwendung des besonders gefährlichen Spritzasbests eingestellt.

 

Adresse

Energie Seeland AG
Beundengasse 1
3250 Lyss

032 387 02 22 (inkl. Pikett)
E-Mail [email protected]

Öffnungszeiten

ESAG-Shop / Telefonzentrale
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr / 13:15 - 17:00 Uhr

Folgen Sie uns

Facebook - ESAG Lyss
Instagram - ESAG Lyss
LinkedIn - ESAG Lyss
 

2018. Alle Rechte vorbehalten. Bitte lesen Sie die "ESAG-Datenschutzerklärung" bevor Sie diese Website weiter benützen.