Für jedes Gebäude, das an das Wasserleitungsnetz angeschlossen ist, wird eine halbjährliche Grundgebühr berechnet. Für Gewerbe- und Industriebauten wird diese nach der Grösse des eingebauten Wassermessers bestimmt. Die Grundgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn kein Wasser bezogen wird.
Die Grundgebühr berechnet sich anhand der Grösse des Wassermessers. Für einen provisorischen Wasserbezug bei Neubauten, Strassenbauten etc. wird das Wasser mit CHF 1.20/m³ (exkl. 2,5 % MwSt.) berechnet.
Energie Seeland AG
Beundengasse 1
3250 Lyss
Tel 032 387 02 22 (inkl. Pikett)
Fax 032 384 26 19
E-Mail esag@esag-lyss.ch
ESAG-Shop
Montag - Freitag
09:00 - 12:00 Uhr / 13:15 - 18:00* Uhr
(* ab 17:00 Uhr nur noch für Quickline)
Telefon
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr / 13:15 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr / 13:15 - 16:30 Uhr
2018. Alle Rechte vorbehalten. Bitte lesen Sie die "Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz" bevor Sie diese Website weiter benützen.
Designed by Talus Informatik AG | CMS by Weblication
Sitemap Barrierefreiheit Impressum Datenschutz Nutzungsbedingungen