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PV-Strom selber brauchen

Nutzen Sie die Kraft der Sonne und produzieren Sie auf Ihrem Dach umweltfreundlichen Solarstrom. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Photovoltaikanlage optimal einsetzen, um die Rentabilität zu steigern und gleichzeitig die Region mit sauberer Energie zu versorgen.

Eigenverbrauchsoptimierung Photovoltaik (EVG)

Mehrere Haushalte oder Betriebe hinter einem gemeinsamen Netzanschluss können ihren selbst erzeugten Solarstrom gemeinsam nutzen – ganz ohne die Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV). Das Praxismodell EVG bietet eine einfache Lösung mit hoher Eigenverbrauchsquote, attraktiver Wirtschaftlichkeit und minimalem Verwaltungsaufwand.

Abrechnungslösung der ESAG

Erhöhen Sie die Rentabilität Ihrer PV-Anlage, indem Sie den selbst produzieren Strom selber verbrauchen und ihn den Bewohner*innen der Liegenschaft verkaufen. Die einfache Abrechnungslösung evg@home machts möglich.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung als lokal ansässiges Energieversorgungsunternehmen. Überlassen Sie die Messung der Stromproduktion, die Abrechnung von Bezügen und Gutschriften sowie das Inkasso für Ihre Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) der ESAG.

So funktioniert evg@home

  • Die ESAG misst den durch die PV-Anlage produzierten Strom und teilt diesen den EVG-Teilnehmenden im Verhältnis ihres Strombezugs (auf Basis der 15-Minuten-Messwerte) zu.
  • Die Strombezüge (aus PV-Anlage und Netz) rechnet die ESAG quartalsweise direkt mit den EVG-Teilnehmenden ab.
  • Der Preis für den PV-Strom bestimmt die Produzentin resp. der Produzent selber.
  • Die Produzentin resp. der Produzent erhält quartalsweise eine Gutschrift für die Einnahmen. Die Einnahmen bestehen nebst den Zahlungen der EVG-Teilnehmenden aus der Einspeisevergütung für den ins Netz der ESAG eingespeisten überschüssigen PV-Strom.
Symbolbild einer Stromabrechung der ESAG.

Vierteljährliche Abrechnung durch die ESAG.

Voraussetzungen für die Nutzung von evg@home

  • Der Eigenverbrauch ist ausschliesslich am Ort der Stromproduktion gestattet, wobei sämtliche Anlagen, sowohl Produktions- als auch Verbrauchsanlagen, hinter einem gemeinsamen Netzanschluss liegen müssen.
  • Die Liegenschaft muss gemäss dem Messkonzept evg@home über Smart Meter-Zähler der ESAG mit Aufzeichnung der 15-Minuten-Lastgänge und Fernauslesung verfügen.
  • Die Leistung (kWp) der PV-Anlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung der EVG betragen, jedoch nicht weniger als 2 kWp.
  • Für die Nutzung von evg@home schliesst die Produzentin / der Produzent einen Dienstleistungsvertrag mit der ESAG ab, um die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
Grafik, welche die Abrechnungslösung für PV-Eigenverbrauch von Mehrfamlilienhäusern evg@home der ESAG erklärt.
Bildlegende zur Grafik.
 
 
 

Unsere Leistung

  • Gesamtheitliche Beratung für Produzentinnen/Produzenten und EVGs
  • Begleitung bei der Bildung einer EVG (inkl. Musterverträgen)
  • Messdienstleistung
  • Abrechnung und Rechnungsstellung
  • Kundendienst

Ihr Gewinn

Für Produzentinnen und Produzenten

  • Höhere Rendite dank optimiertem Eigenverbrauch
  • Kürzere Amortisation der Investition
  • Sichere Kapitalanlage durch kalkulierbaren Gewinn

Für Liegenschaftseigentümer*innen

  • Wertsteigerung der Liegenschaft

Für Bewohner*innen

  • Günstigerer Strom als aus dem Netz (Energie, Netznutzung und Abgaben)
  • Schutz vor steigenden Stromkosten
  • Faire und verbrauchsgerechte Abrechnung des PV-Stroms
  • Engagement für erneuerbare Energien
 
 

Ihre Energie, Ihr Zuhause, Ihr Mehrwert

Die Abrechnungslösung der ESAG macht Eigenverbrauch in Mehrfamilienhäusern so einfach wie effizient.

  • Keine Gemeinschaftsgründung notwendig (Einverständniserklärung der Bewohner*innen reicht)
  • Keine Installationskosten für zusätzliche oder andere Stromzähler
  • Ohne Anschaffung, Betreuung und Unterhalt einer eigenen Abrechnungslösung
  • Selbstbestimmung beim PV-Strompreis
  • Alle Bewohner*innen bleiben beim Netzbezug weiterhin autonom und bestimmen ihr Strom- und Netzprodukt selbst
  • Die Bewohner*innen zählen weiterhin zur Kundschaft der ESAG. Die ESAG bleibt somit erste Anlaufstelle bei Fragen zum Verbrauch oder zur Rechnung.

Beratung und unverbindliches Angebot einholen

Gerne beraten wir Sie persönlich. Kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht es Immobilienbesitzenden, gemeinsam produzierten Solarstrom effizient zu nutzen. Die Mitglieder des ZEV teilen sich physisch einen gemeinsamen Anschlusspunkt und treten gegenüber der ESAG als ein einziger Kunde auf.

ZEV (selber abrechnen)

Beim ZEV wird der individuelle Verbrauch nicht mehr durch separate Zähler der ESAG erfasst. Stattdessen wird ein Gebäudezähler installiert, und der ZEV-Betreiber übernimmt die Messung sowie die interne Abrechnung der Stromverbräuche.

Voraussetzungen

  • Die Produktionsanlagen müssen am gemeinsamen Netzanschlusspunkt angeschlossen sein.
  • Alle Grundeigentümer müssen dem Zusammenschluss zustimmen und den Vertrag unterzeichnen.
  • Die Produktionsleistung der Anlagen muss mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung betragen.

Nachteile

  • Hoher administrativer Aufwand für die interne Abrechnung.
  • Ein Messkonzept ist erforderlich und muss regelmässig gewartet werden (Eichung alle 10 Jahre).

Die Anmeldung erfolgt über Ihren Elektroinstallateur.

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) erweitert das ZEV-Modell, indem er den Zusammenschluss über mehrere Gebäude hinweg ermöglicht – vorausgesetzt, sie sind über denselben Netzanschlusspunkt im Stromnetz verbunden.

Grafische Darstellung eines virtuellen ZEV (vZEV)

vZEV (selber abrechnen)

Beim vZEV bleibt der Zusammenschluss als ein einziger Kunde gegenüber der ESAG bestehen. Der Stromverbrauch sowie die Verteilung des lokal erzeugten Stroms werden digital erfasst. Die ESAG stellt alle notwendigen Verbrauchsdaten (15-Minuten-Werte) für die Abrechnung zur Verfügung.

Datenzugriffsmöglichkeiten:

  • Über eine zusätzliche Hardware und Datenlogger an der Kundenschnittstelle des SmartMeters (P1-Schnittstelle).
  • Direkt über das Kundenportal der ESAG.
  • Über einen EIC-Code von Swissgrid: Die Verbrauchsdaten werden auf dem Datahub (swisseldex oder Sdat.ch Hub) als EBIX-File (XML-Format) bereitgestellt.

Die interne Abrechnung übernimmt der vZEV-Betreiber selbst oder beauftragt eine Drittpartei damit. Haushalte, die nicht am vZEV teilnehmen, werden weiterhin individuell durch die ESAG abgerechnet.

Voraussetzungen

  • Die beteiligten Liegenschaften müssen auf einer Spannungsebene unter 1 kV angeschlossen sein.
  • Die gesamte Produktionsleistung muss mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen.
  • Die Liegenschaften müssen am gleichen Netzanschlusspunkt angeschlossen sein.

Interessiert an einem vZEV?Möchten Sie herausfinden, mit welchen Liegenschaften ein Zusammenschluss möglich wäre? Für die Abklärung benötigen wir Ihre Personalien sowie die Adresse einer beteiligten Liegenschaft. Damit prüfen wir die Anschlussmöglichkeiten.
Bei Fragen oder Interesse schreiben Sie uns an [email protected].

Abrechnungslösung der ESAG

Die ESAG entwickelt zurzeit eine eigene Abrechnungslösung, um PV-Anlagenbetreibern eine Alternative zur Gründung eines vZEV zu bieten. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, Dritte mit der Abrechnung innerhalb des vZEV zu beauftragen. Endverbraucher bleiben weiterhin Stromkunden der ESAG und profitieren zusätzlich vom Eigenverbrauch ihres günstigen PV-Stroms.

Die neue Abrechnungslösung soll ab Mitte 2025 verfügbar sein. Interessierte PV-Anlagenbetreiber können sich bereits jetzt unter folgender E-Mailadresse melden, um zu gegebener Zeit Informationen zur Umsetzung zu erhalten.

Bei Fragen oder Interesse schreiben Sie uns an [email protected].

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht es Solarstrom-Produzenten, Speicher-Betreibern sowie Endverbrauchern, innerhalb einer Gemeinde gemeinsam erzeugten Strom effizient zu nutzen.

Die Teilnehmenden bleiben Kundinnen und Kunden der ESAG und profitieren von einem Rabatt auf den Netznutzungstarif für die innerhalb der Gemeinschaft bezogene Energie. Die Abrechnung des innerhalb der LEG produzierten und verbrauchten Stroms erfolgt durch die Gemeinschaft selbst.

Grafische Darstellung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).

Gesetzliche Grundlage

Am 9. Juni 2024 hat das Schweizer Stimmvolk dem revidierten Stromversorgungsgesetz zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2026 wird es somit möglich sein, lokal erzeugte Elektrizität über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu vermarkten.

Voraussetzungen für die Gründung einer LEG

  • Örtliche Nähe: Die Teilnehmenden müssen sich im gleichen Netzgebiet, auf der gleichen Netzebene und innerhalb der gleichen politischen Gemeinde befinden.
  • Mindestleistung: Die Solaranlagen innerhalb der LEG müssen mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller LEG-Endverbraucherinnen und Endverbraucher erbringen.
  • Geeignete Messinfrastruktur: Alle Teilnehmenden müssen über digitale, kommunikative Stromzähler (Smart Meter) verfügen.
Die konkrete Verordnung, welche die Details zur Umsetzung der LEG regelt, wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 veröffentlicht. Die ESAG wird zeitnah informieren, sobald neue Details vorliegen.

Interesse an einer LEG?

Kontaktieren Sie uns über die folgende E-Mailadresse und lassen Sie sich auf die Warteliste setzen, um frühzeitig über Umsetzungsmöglichkeiten informiert zu werden.

Bei Fragen oder Interesse schreiben Sie uns an [email protected].


PV-Rücklieferung

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage produzieren Sie elektrische Energie (Strom). Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung kauft die ESAG dem Betreiber den produzierten Strom aus Photovoltaikanlagen in jedem Fall ab.

 
 

Bild PV-Anlage auf Gebäude: zVg von Glaus und Kappeler AG

 

Adresse

Energie Seeland AG
Beundengasse 1
3250 Lyss

032 387 02 22 (inkl. Pikett)
E-Mail [email protected]

Öffnungszeiten

ESAG-Shop / Telefonzentrale
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr / 13:15 - 17:00 Uhr

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