19.12.2022
Die ESAG verfügt über ein Notfallkonzept, um im Fall einer Strommangellage vorbereitet zu sein. Das Konzept beinhaltet alles von der Kommunikation bis zur Notstromversorgung infrastrukturrelevanter Verbraucher. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Im Unterschied zu einem Stromausfall (Blackout) ist Strom in einer Strommangellage nur in reduziertem Mass verfügbar. In einer Strommangellage übersteigt die Nachfrage nach elektrischer Energie wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und / oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monate das zur Verfügung stehende Angebot. Der Bund mit seiner Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL, siehe Heft 1 / 22) übernimmt dann das Kommando. In vier Stufen versucht er, den Stromverbrauch in der Schweiz an die Versorgungssituation anzupassen: Einsparappelle (z. B. Lichter löschen), Verbrauchsverbote (z. B. keine Schaufensterbeleuchtung), Kontingentierung (weniger Energie für Grossunternehmen), zyklische Abschaltungen (lokale Stromunterbrüche für 4 Stunden). Dass es zu Letzterem kommt, ist äusserst unwahrscheinlich.
Bereits im Dezember 2021 hat die ESAG ihre Gewerbe- und Industriekunden mit einem Verbrauch grösser 100ʼ000 kWh pro Jahr über die Auswirkungen einer Kontingentierung informiert. Diese rund 120 betroffenen Firmen und Organisationen haben daraufhin Massnahmen definiert, wie sie im Eintrittsfall vorgehen. Die ESAG hat seither ihre Organisation und ihre Verteilnetze auf mögliche Szenarien vorbereitet. Das Notfallkonzept der ESAG regelt all diese und weitere relevante Prozesse.
Kontingentierung und Abschaltung sind drastische Massnahmen, um den Stromverbrauch zu senken. Sie werden vom Bund vorgegeben und durchgesetzt.
Bei einer Strommangellage wird der Bundesrat die Bevölkerung durch die Medien informieren. Sollte es zu einer Kontingentierung oder zyklischen Abschaltungen kommen, wird die ESAG ihre Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich informieren. Die Krisenkommunikation erfolgt in enger Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden.
Das Notfallkonzept der ESAG sieht vor, dass system- und versorgungsrelevante Bereiche von Stromunterbrüchen ausgenommen werden können. Dazu zählt beispielsweise die Wasserversorgung. Hier hat die ESAG zusätzlich in Notstromaggregate investiert, um den Betrieb von Pumpwerken zu gewährleisten.
Die ESAG hat alle nötigen Massnahmen getroffen, um im Fall einer Strommangellage die Versorgung mit Trinkwasser und Fernwärme aufrechtzuerhalten.
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