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Qualität des Trinkwassers

17.01.2020

Die Energie Seeland AG handelt rasch und setzt alles daran, die neuen, seit 1.1.2020 gültigen Grenzwerte für die Chlorothalonil-Abbauprodukte einzuhalten.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat das Fungizid Chlorothalonil mit der Mitteilung vom 12.12.2019 per 1.1.2020 verboten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat alle Abbauprodukte (Metaboliten) von Chlorothalonil als relevant erklärt und per 1.1.2020 den Grenzwert auf 0.1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser festgelegt. Für einige Metaboliten sind die Messverfahren erst seit wenigen Monaten verfügbar, für einen grossen Teil noch gar nicht.

Die Energie Seeland AG (ESAG) hat in Wasserproben festgestellt, dass der Grenzwert des einen Chlorthalonil Metaboliten R471811 überschritten wird. Die Wasserqualität ist damit jedoch immer noch gleich gut wie im letzten Jahr. Dieser Stoff (R471811) ist bereits seit Jahrzehnten im Trinkwasser, war aber bis vor Kurzen nicht bekannt und konnte auch nicht gemessen werden.
Durch das Verbot des Einsatzes von Chlorothalonil wird dieser Stoff im Trinkwasser mit der Zeit verschwinden, wie lange dies gehen wird, ist aber noch nicht klar. Unsere Messungen über einen längeren Zeitraum werden Schlüsse zulassen.

Mit gezielten Massnahmen der ESAG erreichen wir bereits seit dieser Woche tiefere Werte durch das Mischen des Trinkwassers und Bevorzugen von Wasserbezugsorten, bei welchen die Werte tiefer sind. Die ESAG prüft zusammen mit anderen Wasserversorgungen und den Bundesämtern Verfahren, um diese Stoffe aus dem Trinkwasser zu filtern. Dies wird aber einige Zeit beanspruchen.

Die ESAG wird bei veränderter Situationen zeitnah und sachlich kommunizieren.

Wir verweisen auch auf die Homepages vom BLV und BLW.


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